Die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes ergänzen die ärztliche und pflegerische Versorgung. Sie engagieren sich, wenn sich eine Erkrankung oder Behinderung auf die Lebensführung von Patient und Angehörigen auswirkt. Im Gespräch greifen sie die persönlichen oder sozialen Probleme auf, suchen gemeinsam mit den Betroffenen nach einer Lösung und helfen bei der Entscheidungsfindung.
Weiterhin kümmern sie sich um die Versorgung nach der Entlassung.
Sie organisieren und vermitteln
Zudem informieren sie den Patienten, welche Leistungs- und Rechtsansprüche er aufgrund der aktuellen Situation in Anspruch nehmen kann (bei Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Renten- und Pflegeversicherungen, Sozial- und Arbeitsamt, Amt für Versorgung und Soziales sowie nach dem Betreuungsrecht).
