Mitglieder einer gesetzlichen Kranken- oder Ersatzkasse brauchen sich in der Regel keine Gedanken über die Bezahlung machen. Es wird lediglich eine Eigenbeteiligung nach § 39 Abs. 4 Sozialgesetzbuch V erhoben, welche die KLINIKEN DR. ERLER einziehen und direkt an die Krankenkasse weiterleiten. Der Betrag richtet sich nach der Dauer des Krankenhausaufenthaltes (höchstens jedoch für 28 Tage pro Kalenderjahr; 10 Euro pro Tag).
Bringen Sie einfach zur Aufnahme Ihre Krankenversicherungskarte und den Einweisungsschein mit – um alles Weitere kümmern wir uns.
Bitte halten Sie vor kosmetischen Behandlungen und Schönheitsoperationen Rücksprache mit dem Sekretariat der Klinik für Plastische Chirurgie und Ihrer Krankenkasse. Falls diese die Kosten übernimmt, benötigen wir bei der stationären Aufnahme eine entsprechende Bestätigung.