Auf dieser Seite haben wir Informationen für verschiedene Patientengruppen zusammengestellt, die bei einem stationären Aufenthalt von Bedeutung sind.
Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall und nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. Dies beinhaltet auch Unterkunft und Verpflegung.
Zusätzlich bieten die KLINIKEN DR. ERLER ärztliche und nichtärztliche Wahlleistungen an. Diese Sonderleistungen gehen über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus und müssen separat vereinbart und bezahlt werden.
Als kostenloser Service stehen auf den Stationen Kaffee und verschiedene Teesorten für die Patienten bereit.
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Deshalb umsorgen wir Sie ganzheitlich und arbeiten alle Hand in Hand.
Ein besonderes Plus an Komfort und Bequemlichkeit bieten unsere Wahlleistungen:
Möchten Sie einen Blick in unsere Komfortzimmer werfen? Hier starten Sie die Bildergalerie.
In diesem Faltblatt stellen wir Ihnen unsere zusätzlichen Wahlleistungen vor.
Mitglieder einer gesetzlichen Kranken- oder Ersatzkasse brauchen sich in der Regel keine Gedanken über die Bezahlung machen. Es wird lediglich eine Eigenbeteiligung nach § 39 Abs. 4 Sozialgesetzbuch V erhoben, welche die KLINIKEN DR. ERLER einziehen und direkt an die Krankenkasse weiterleiten. Der Betrag richtet sich nach der Dauer des Krankenhausaufenthaltes (höchstens jedoch für 28 Tage pro Kalenderjahr; 10 Euro pro Tag).
Bringen Sie einfach zur Aufnahme Ihre Krankenversicherungskarte und den Einweisungsschein mit – um alles Weitere kümmern wir uns.
Bitte halten Sie vor kosmetischen Behandlungen und Schönheitsoperationen Rücksprache mit dem Sekretariat der Klinik für Plastische Chirurgie und Ihrer Krankenkasse. Falls diese die Kosten übernimmt, benötigen wir bei der stationären Aufnahme eine entsprechende Bestätigung.
Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind, gelten Sie in den KLINIKEN DR. ERLER als Selbstzahler.
Da Sie dann für alle Leistungen selbst aufkommen, sind wir berechtigt, einen Vorschuss in Höhe der zu erwartenden Kosten einzuziehen.