Wir bleiben Ihr verlässlicher Partner bei der Behandlung von Arbeitsunfällen

Die Dr. Erler Kliniken in Nürnberg wurden erneut von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für die Teilnahme am Verletzungsartenverfahren (VAV) der Berufsgenossenschaften zugelassen. Dieser Erfolg ist eine Bestätigung für unser anhaltendes Engagement und die hohe Qualität der unfallmedizinischen Versorgung in unserem Haus.

Was ist das Verletzungsartenverfahren (VAV)?

Das Verletzungsartenverfahren ist ein spezialisiertes Behandlungsverfahren für Arbeitsunfallverletzte, das bestimmte Krankenhäuser für die Behandlung von schwereren Verletzungen qualifiziert und im Detail regelt. Die Überprüfung und Zulassung zum VAV erfolgt alle fünf Jahre durch die DGUV.

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Diese Kriterien erfüllt die Erler-Klinik:

  • Fachliche Qualifikation: Die Abteilung zur Behandlung von Schwer-Unfallverletzten wird von einem Durchgangsarzt geleitet, der über spezielle Weiterbildungen und mehrjährige Erfahrung in unfallchirurgischen Abteilungen verfügt.
     
  • Personelle Ausstattung: Es sind ausreichend qualifizierte Ärzte, Pflegekräfte und Therapeuten vorhanden, um eine 24-stündige Versorgung sicherzustellen. Dazu gehören auch spezielle Fortbildungen im Bereich der unfallchirurgischen Pflege und Intensivmedizin.
     
  • Sachliche Ausstattung: Die Klinik verfügt über modernste medizinische Geräte und ausreichend Räumlichkeiten, einschließlich eines Schockraums, einer gut ausgestatteten Notaufnahme und einer rund um die Uhr betriebsbereiten OP-Abteilung.
     
  • Organisatorische Strukturen: Eine effektive Notfallaufnahme, ein Schockraum mit der notwendigen apparativen Ausstattung und eine intensivmedizinische Behandlung sind jederzeit gewährleistet.
     
  • Hygienestandards: Ein umfangreiches Hygienemanagement ist etabliert, um nosokomiale Infektionen zu verhindern. Dies umfasst die Einrichtung einer Hygienekommission und die Beratung durch unsere qualifizierten Krankenhaushygieniker.

 

 

„Die Teilnahme am VAV ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Qualitätssicherung in der Behandlung nach Arbeitsunfällen und eine wichtige Anerkennung unserer täglichen Teamleistung. Wir freuen uns!“

 

Prof. Dr. med. Roland Biber
Ärztlicher Direktor & Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie

Die Bedeutung für die Region

Die erneute Zulassung der Dr. Erler Kliniken im VAV ist nicht nur ein Zeichen für die hohe Qualität und Kompetenz unserer Einrichtung, sondern auch von großer Bedeutung für die Region Nürnberg.

Mit unserer Klinik, dem Krankenhaus Rummelsberg und dem Klinikum Fürth stehen im Umkreis von 25 km nur drei VAV-Kliniken zur Verfügung. Darüber hinaus erfüllen das Klinikum Nürnberg Süd und die Uniklinik Erlangen auch die Anforderungen für das Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV).

Unterschiede zwischen DAV, VAV und SAV

Das stationäre Durchgangsarztverfahren (DAV) umfasst die Erstversorgung und Behandlung von Arbeitsunfällen durch speziell ausgebildete Durchgangsärzte (D-Ärzte), die für die Diagnose, Behandlung und Überweisung an Fachärzte verantwortlich sind. Das Verletzungsartenverfahren (VAV) wird bei schwereren Arbeitsunfallverletzungen angewendet und darf nur von speziell zugelassenen Kliniken wie den Dr. Erler Kliniken durchgeführt werden. Das Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) ist für besonders schwere oder komplizierte Arbeitsunfälle vorgesehen und erfordert Kliniken mit spezifischer Ausstattung und zusätzlichen Fachkenntnissen.

 



Wir danken unseren Mitarbeitern für ihre hervorragende Arbeit und unseren Patienten für ihr Vertrauen. Die Dr. Erler Kliniken bleiben weiterhin Ihr verlässlicher Partner in der Behandlung von Arbeitsunfällen.

 

Alle hier aufgeführten Ergebnisse sind auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht. 
Überzeugen Sie sich selbst! Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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